Veranstaltungs bedingungen
A. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich.
Die MSF Moon and Stars Festivals SA, CHE-146.417.345, Locarno (nachfolgend «Veranstalterin») veranstaltet, vermarktet und/oder unterstützt das Moon+Stars Festival auf der Piazza Grande und weiteren öffentlichen Räumen in Locarno oder an einem anderen Austragungsort (nachstehend «Veranstaltung»).
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, gelten für den Erwerb von Tickets für die Veranstaltung und/oder den Erwerb anderer Angebote der Veranstalterin im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z.B. Hotel und Gourmet Add-Ons, alle Angebote nachfolgend gemeinsam «Ticket» oder «Angebot») und sämtliche Belange betreffend die Durchführung und den Besuch der Veranstaltungen die jeweils aktuellen Veranstaltungsbedingungen der Veranstalterin (nachstehend «Veranstaltungsbedingungen»). Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes während der Veranstaltung akzeptiert der Ticketkäufer und der konkrete Veranstaltungsbesucher (nachstehend «Ticketkäufer» und/oder «Veranstaltungsbesucher») die Veranstaltungsbedingungen. Soweit nicht im Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets entstandene, wohlerworbene Rechte aus dem Ticket betroffen sind, gilt die jeweils aktuelle, von der Veranstalterin auf www.moonandstars.ch/de/veranstaltungsbedingungen veröffentlichte Fassung. Die Veranstalterin ist (insbesondere zur Sicherstellung eines gefahrenlosen Ablaufs oder zur Befolgung behördlicher/polizeilicher Anordnungen) berechtigt, zusätzliche Hinweise und verbindliche Weisungen rund um die Veranstaltung zu veröffentlichen oder anlässlich der Veranstaltung vor Ort bekannt zu machen. Diese sind für den Veranstaltungsbesucher ebenso verbindlich wie diese Veranstaltungsbedingungen. Die Veranstalterin empfiehlt deshalb, die Veranstaltungsbedingungen vor dem Besuch der Veranstaltung zu konsultieren.
Die Nutzung oder der Erwerb gewisser Angebote erfordern eine Registrierung beim kostenlosen, plattformübergreifenden Registrierungs- und Log-in Dienst der der OneLog AG, Zürich (nachfolgend «OneLog») und unterlegt dessen Nutzungsbedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbedingungen.
B. Erwerb von Tickets und Ticketbestimmungen.
Tickets sind ausschliesslich über die von der Veranstalterin kommunizierten offiziellen Kanäle zu kaufen (nachstehend die «Offiziellen Ticketverkäufer»). Die vorliegenden Veranstaltungsbedingungen gehen dabei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Offiziellen Ticketverkäufers in jedem Fall vor.
Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Die Veranstalterin rät deshalb und aus Sicherheitsgründen auch dringend davon ab, Tickets ausserhalb der offiziellen Verkaufskanäle zu erwerben (weitere Informationen dazu unter: https://www.smpa.ch/de/engagement/ticket-zweitmarkt).
Wer sich mit kopierten oder gefälschten Tickets Zutritt zur Veranstaltung verschaffen will, kann abgewiesen, des Ticketmissbrauchs verdächtigt und strafrechtlich verfolgt werden. Kein Einlass erhält und des Ticketmissbrauchs verdächtigt werden kann auch, wer mit einem für bestimmte Alterskategorien ermässigten Ticket versucht, die Veranstaltung zu betreten, ohne die hierfür vorgegebenen Kriterien zu erfüllen (z.B. Erwachsener versucht mit einem ermässigten Kinder-Ticket Einlass zu erhalten). In keinem Fall besteht gegenüber der Veranstalterin ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von gefälschten, kopierten oder missbräuchlich verwendeten Tickets.
Bei Widerspruch zwischen den vom Ticketkäufer bestellten und ihm (in allen verwendeten Formen) zugestellten Tickets ist der Ticketkäufer verpflichtet, sich innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Tickets mit der Veranstalterin in Verbindung zu setzen (contact@moonandstars.ch), ansonsten die zugesandten Tickets als genehmigt gelten.
Die Veranstalterin behält sich vor, die bereits veröffentlichten Preise der Tickets jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es gelten stets die vom Offiziellen Ticketverkäufer im Zeitpunkt des Erwerbs eines Tickets veröffentlichten Ticketpreise.
C. Veranstaltungsbestimmungen, Zutrittsvoraussetzungen, Sicherheitsvorschriften, Ordnungsdienste.
Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbesucher die nachfolgenden Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen und/oder andere kommunizierte Zutrittsvoraussetzungen der Veranstaltung (nachstehend gemeinsam «Zutrittsvoraussetzungen») erfüllt. Zutrittsvoraussetzungen werden auch auf moonandstars.ch veröffentlicht, dem Ticket vermerkt oder durch geeignete öffentliche Bekanntmachungen vor Ort kommuniziert.
Für Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab, sollten Verletzungen und/oder Schäden aus der Nichtbeachtung dieser Regel entstehen.
Für Veranstaltungsbesucher gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Zugangszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Die Veranstalterin kann ein Schutzkonzept bzw. eine Pandemieregelung (die «Pandemieregelung») erlassen. Die Pandemieregelung wird auf moonandstars.ch veröffentlicht und laufend den aktuellen Erkenntnissen und/oder behördlichen Vorgaben angepasst. Die Einhaltung der Pandemieregelung stellt eine zwingende Voraussetzung für eine Gewährung des Zutritts zur Veranstaltung.
Die Veranstalterin, ihr Ordnungs- und Sicherheitsdienst oder andere Hilfspersonen der Veranstalterin vor Ort (nachstehend gemeinsam «Ordnungsdienste») führen an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Veranstaltungsareals während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, die nachfolgend genannten Sicherheitsvorschriften und sämtliche weiteren Weisungen der Ordnungsdienste oder der Polizei vor Ort (nachstehend gemeinsam «
D. Verschiebung und Absage der Veranstaltung oder von Einzelkonzerten.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Veranstaltung als Ganzes oder einzelne Konzerte innerhalb der Veranstaltung (nachstehend «Einzelkonzert») ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Eine Absage der gesamten Veranstaltung oder eines Einzelkonzerts (nachstehend jeweils die «Absage») kann insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt oder Handlungen Dritter, wie z.B. ein gravierender Unfall / Todesfall eines Acts oder eines anderen Teilnehmers, Absagen seitens der Location, Gewalttätigkeiten etc. erfolgen.
Unter höhere Gewalt fällt insbesondere auch eine Absage infolge der Auswirkungen des COVID-19 Virus (ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden oder möglicherweise noch stattfindenden weiteren Ausbreitungswellen und unabhängig deren Vorhersehbarkeit) oder infolge einer ähnlichen künftigen Krankheitswelle (Epidemie und/oder Pandemie). Als relevante Auswirkungen solcher Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere
(i) ein behördlich angeordnetes Verbot der Veranstaltung;
(ii) eine behördlich angeordnete Einschränkung oder Modifikation gegenüber dem geplanten Veranstaltungskonzept, insbesondere eine Limitierung der Zuschauerzahlen, wobei es im freien Ermessen der Veranstalterin liegt, ob solche Einschränkungen oder Modifikationen zur Absage oder Durchführung im verkleinerten oder modifizierten Rahmen führt;
(iii) eine behördliche Empfehlung zur Absage oder Einschränkung bzw. Modifikation der Veranstaltung;
(iv) eine bis 20 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung bestehende Unsicherheit darüber, ob die Veranstaltung (wie geplant oder in verkleinerter/modifizierter Form) durchgeführt werden kann oder ob noch ein behördliches Verbot, eine behördliche Einschränkung oder eine behördliche Empfehlung erlassen werden könnte.
Wird die Veranstaltung oder ein Einzelkonzert verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort in der Schweiz verlegt (nachstehend «Verschiebung»), gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum bzw. den neuen Veranstaltungsort. Die Rückgabe (Rückerstattung) oder der Umtausch des Tickets ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Im Falle einer Absage besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ersatzveranstaltung am gleichen oder an einem anderen Datum stattfindet.
Im Falle einer Absage gilt grundsätzlich und unter Vorbehalt der Bestimmung in Ziffer 28, dass der Ticketkäufer Anspruch auf Rückerstattung des offiziellen Ticketpreises (d.h. Ticketpreis exkl. Servicegebühr des Offiziellen Ticketverkäufers und exkl. allfälliger Versand- und Zahlgebühren, nachfolgend «Offizieller Ticketpreis») abzüglich der Rückabwicklungsgebühr des Offiziellen Ticketverkäufers und abzüglich einer von der Veranstalterin im konkreten Fall der Absage festzulegenden angemessenen, allgemeinen Aufwandsentschädigung von maximal 20% des Offiziellen Ticketpreises hat (nachstehend «Rückerstattungsregelung»).
Die Veranstalterin behält sich vor, dem Ticketkäufer alternativ (d.h. nach Wahl des Ticketkäufers) zur Rückerstattungsregelung bei Absage einen Gutschein im Wert des Offiziellen Ticketpreises anzubieten (nachstehend «Gutscheinregelung»). Ein im Rahmen der Gutscheinregelung ausgestellter Gutschein kann ausschliesslich zum Erwerb von Angeboten der Veranstalterin über den Offiziellen Ticketverkäufer zu den im Zeitpunkt der Einlösung geltenden offiziellen Angebotspreisen eingesetzt werden (Anrechnung auf den offiziellen Angebotspreis im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheines).
Der Ticketkäufer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Veranstalterin eine Gutscheinregelung anbietet und dass er ohne Aufpreis mit dem Gutschein ein Ticket oder ein anderes Angebot der Veranstalterin erwerben kann.
E. Haftung, Haftungsausschluss.
Jegliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die dem Veranstaltungsbesucher infolge einer Absage oder einer Verschiebung entstehen, ist ausgeschlossen.
Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Veranstaltungseingang werden Gehörschutzpfropfen kostenlos abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung der Veranstalterin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach-, Personen- oder sonstige Vermögensschäden (inkl. mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung der Veranstaltung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
F. Fotos, Filmaufnahmen, Datenschutz.
Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich jeder Veranstaltungsbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass er von der Veranstalterin bzw. denn von ihr zur Organisation und Durchführung beigezogenen Hilfspersonen aufgenommen oder fotografiert werden kann. Solche Aufnahmen/Fotos dürfen von der Veranstalterin und den mit ihr verbundenen Medien für die Ausstrahlung im Internet oder in anderen Medien im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung und für Kommunikationszwecke verwendet werden.
Die Veranstalterin und die von ihr zur Organisation und Durchführung beigezogenen Hilfspersonen bearbeiten, verwenden und speichern Daten der Veranstaltungsbesucher ausschliesslich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit und ausschliesslich wenn und soweit dies zur Erbringung ihrer Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Ticketvertriebs, dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit und zur Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände erforderlich oder nützlich ist.
Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin.
G. Schlussbestimmungen.
Die vorliegenden Veranstaltungsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Tickets abgeschlossen wurde. Sollten einzelne Regelungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrem Regelungsgehalt dem von der Veranstalterin gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Lücken.
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Locarno.
Locarno, September 2021
